FAQ zur App

Wir sind für Euch da

Entweder Du kontaktierst uns im Chat, direkt in der App – hier ist unsere Emma für Dich da! Alternativ kannst Du uns eine E-Mail schreiben an: 

emma@go-flux.de

Nutzung

Du kannst die goFLUX-App ganz einfach im App Store oder im Google Play Store downloaden. Herunterladen, kostenlos registrieren und direkt loslegen! 

Über Eure App-Profile könnt ihr direkt in der goFLUX-App chatten. 

Um über eine Telefonnummer mit anderen Nutzenden in Kontakt zu treten, muss eine Anfrage zu einer Fahrgemeinschaft verschickt werden. Sobald diese bestätigt ist, könnt ihr auch darüber kommunizieren.  

Halte am Treffpunkt genau Ausschau, manchmal steht vielleicht jemand einige Meter abseits vom Treffpunkt. Über die Live-Funktion siehst Du als Mitfahrer*in, wo sich Deine Fahrgemeinschaft gerade befindet. Als Fahrer*in bist Du jedoch nicht verpflichtet, zu warten. Bei Verspätungen oder Ausfällen kannst Du uns kontaktieren oder es in den Bewertungen vermerken. 

Versuche, die andere Person über den In-App Chat oder per Telefon zu erreichen. Die Handynummer findest Du auf dem jeweiligen Profil in der App. 

Am besten erlaubst Du unserer Mitfahr-App, Dir Push-Nachrichten zu senden. Dann bekommst Du immer sofort mit, falls jemand bei Dir mitfahren möchte oder Deine Fahrt storniert hat. Zusätzlich bekommst Du auch eine Mail an die in Deinem Profil hinterlegte Adresse zugeschickt. 

Das integrierte Navigationssystem führt Dich unter Beachtung der aktuellen Verkehrslage immer auf dem schnellsten Weg zum Ziel und auch zum Treffpunkt mit Deinen Mitfahrer*innen. Du kannst in solchen Ausnahmefällen natürlich auch per Telefon oder In-App Chat versuchen, einen neuen Treffpunkt zu vereinbaren. 

 

Generell kannst Du verschiedene Routen fahren, um Stau zu umgehen, aber Du musst sicherstellen, Deine Treffpunkte der Mitfahrenden anzusteuern.  

Die Adresse Eures Treffpunktes findest Du sowohl schriftlich als auch graphisch auf der Karte in den jeweiligen Fahrtdetails. Klicke auf Deine Fahrt, dann werden Dir die Details inklusive des Treffpunktes angezeigt. 

Treffpunkte befinden sich entlang der Route des Autos. Eine Ausnahme hierzu bilden Autobahnabschnitte. Hier werden auch Treffpunkte in Betracht gezogen, die sich in der Nähe von Ausfahrten befinden.

Im Normalfall sollten Fahrer*innen die schnellstmögliche vorgegebene Route zu Deinem Ziel nehmen, natürlich unter Beachtung der weiteren Treffpunkte. Sollte dies nicht der Fall sein, sprich ihn*sie bitte darauf an. Falls der*diejenige nicht auf Deinen Einwand reagiert oder es einfach abtut, kannst Du das gezeigte Fahrverhalten mit in Deine Bewertung einfließen lassen.

Registrierung

Nachdem Du Deinen Account erstellt hast, kannst du in der App Deinem Unternehmen beitreten“. Das geschieht über unseren sogenannten Community Code – diesen bekommst du von Deinem Arbeitsplatz mitgeteilt.  

Bitte überprüfe Deine SMS auf Nachrichten von goFLUX. Es kann mehrere Minuten dauern, bis die SMS zugestellt wird. Wenn Du nach 15 Minuten noch keinen Link von uns erhalten hast, wende Dich bitte per E-Mail direkt an uns: emma@go-flux.de

Ja. Für Deine Sicherheit und für die der anderen musst Du Deine Telefonnummer angeben. Bitte beachte, dass wir nur eine gültige Mobilnummer akzeptieren.

Datenschutz

Transparenz ist uns sehr wichtig. Alles rund ums Thema Datenschutz kannst Du in unseren Datenschutzbestimmungen zur App nachlesen. 

Nein, verpflichtend ist es nicht. Aber Fotos schaffen noch vor dem ersten Kontakt Vertrauen. Unsere Erfahrung zeigt, dass so mehr Fahrten zustande kommen, da es allen Beteiligten ein sichereres Gefühl gibt. Bitte beachte, dass folgende Kriterien erfüllt werden müssen: 

 

  • Nur Du als registrierte*r Nutzer*in sollte auf dem Foto zu sehen sein 

 

  • Anstößige oder gesetzeswidrige Inhalte führen zum Ausschluss von unserer Mitfahr-App 

 

Das Foto kannst Du in der App in Deinem Profil einstellen und ändern. Wenn Du Fahrer*in bist, kannst Du optional außerdem noch ein Foto Deines Autos hochladen. 

Du kannst Dir per E-Mail ein neues Passwort zuschicken lassen. Auf dem Anmelde-Bildschirm der App findest Du den Button „Passwort vergessen?“. Hierüber kannst Du den Prozess starten. 

Nein, das ist leider nicht möglich. Alle, die buchen oder anbieten brauchen aus Sicherheitsgründen einen eigenen Account. 

Buchung

Ja, Stornierungen vor der Fahrt sind möglich.  

Fahrende werden durch die App über die Stornierung informiert. Wenn keine Fahrt zustande kommt, kann auch keine Kostenteilung erfolgen. Wir bitten Dich daher, immer rechtzeitig abzusagen, sollte Dir etwas dazwischenkommen.  

Klicke dafür auf Deine Fahrt, um deren Details zu sehen und storniere sie über den Button stornieren”.

Wir haben mehrere Filtermöglichkeiten. Du kannst als Frau einstellen, dass Du nur mit Frauen fahren möchtest, für Männer gibt es den gleichen Filter.  

Außerdem kannst Du auch nach Deinen Kolleg*innen suchen, wenn Du z. B. nur mit Menschen aus Eurem Unternehmen pendeln möchtest. 

Gib nicht zu schnell auf! Du hast mehrere Möglichkeiten 😊: 

 

  • Sobald wir eine passende Fahrt für Deine Pendelstrecke finden, benachrichtigen wir Dich per Push Nachricht 
  • Probiere es vielleicht an einem anderen Tag oder überprüfe, ob Du einen Teil der Strecke mit unserer Mitfahr-App zurücklegen kannst. Zum Beispiel zum nächsten größeren Bahnhof und dann in Bus oder Bahn umsteigst. 

Deine Rückfahrt wurde storniert? Mit unserer Rückfahrgarantie bist Du weiterhin mobil. Wir erstatten Dir die Kosten eines ÖPNV-Tickets oder Taxis für die gleich Strecke. So geht’s: 

  1. Du bezahlst das Ticket und trittst die Reise an. Bewahre die Rechnung auf. 
  2. Du schickst die Rechnung an emma@go-flux.de. Am besten von der Mail-Adresse, mit der Dein Konto verknüpft ist. 
  3. Wir erstatten Dir die Kosten bis maximal 30 €. 

Bei Fragen kannst Du Dich immer per Mail oder Chat an uns wenden. 

Kosten

In der “Startphase” fahren Nutzende eines SWB Abotickets kostenlos mit. Fahrer*innen erhalten trotzdem eine Kostenbeteiligung von goFLUX.  

Danach kosten Fahrten für Mitfahrende wie folgt: 

Bis zu 13 Kilometern kostet eine Fahrt pauschal 2 Euro, ab dem 14. Kilometer zusätzlich 0,15 Cent pro Kilometer. Hier ein Bsp: 

 

2km – 2€ 

3km – 2€ 

 

 

13km – 2€ 

14km – 2,15€ 

15km – 2,30€ 

 

Hinweis: Fahrten unterhalb eines Kilometers werden aus Relevanzgründen nicht angezeigt.  

Die Zahlungen über die Mitfahr-App werden monatlich gebündelt (Gutschriften als Fahrer*innen; Abbuchungen als Mitfahrer*innen). Die Summe der Zahlungen wird zum Monatsende ermittelt und entweder als Gutschrift gutgeschrieben oder via SEPA Mandat vom Konto abgebucht. 

Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder Lastschrifteinzug über das elektronische Zahlungssystem MANGOPAY. Eine Barzahlung ist grundsätzlich nicht möglich. 

Dienstwagen

Selbstverständlich darfst Du das auch als Dienstwagenberechtigte*r. Bitte beachte jedoch, dass bei Nutzung eines zur Verfügung gestellten Dienstwagens die Kostenteilung in der App deaktiviert werden muss.

Steuern

Bei der Steuerklärung ändert sich grundsätzlich nichts. Wer möchte, kann für die Wege zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstrecke (Arbeitsplatz) die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro/km (auch bekannt als Pendelpauschale) als Werbungskosten steuermindernd ansetzen. Das gilt sowohl für Fahrer*innen als auch für Mitfahrer*innen. 

 

Als Grundlage für die Berechnung dient grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung zum Arbeitsplatz. Das ist auch dann der Fall, wenn Du eigentlich eine andere Strecke fährst oder mit dem Zug anreist. Bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges kann auch eine längere Straßenverbindung berücksichtigt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird. Das gilt aber nur für Fahrer*innen und nicht für Mitfahrer*innen. Umwegstrecken, die für Fahrer*innen für die Mitnahme von Mitfahrer*innen anfallen, sind nicht bei der Entfernungsermittlung einzubeziehen. 

 

Bei einer Anreise per Zug gilt eine Deckelung auf maximal 4.500 € pro Jahr. 

Nein. Eine Fahrgemeinschaft wird von Fahrer*innen angeboten, die diese Fahrt ohnehin machen. Der Gedanke unserer Mitfahr-App ist, die Fahrtkosten zu teilen und nicht Profit zu erwirtschaften. Damit das auch so in die Tat umgesetzt wird, begrenzen wir die Anzahl der Plätze, die in einem Auto angeboten werden können, sowie die Höhe der Kostenbeteiligung, die Fahrer*innen verlangen können. Fahrer*innen, die eine reine Fahrtkostenbeteiligung erhalten und keinen steuerpflichtigen Profit erzielen, sind damit nicht gewerblich tätig. Im Zweifel solltest Du jedoch bitte Dein Steuerbüro kontaktieren.

Versicherung

Wer ein Kfz besitzt, ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie sichert Personen, Sach und sonstige Vermögensschäden ab. Diese Versicherung kommt z.B. bei von Fahrer*innen verursachten Verkehrsunfällen grundsätzlich auch für Schäden auf, die für Mitfahrer*innen entstanden sind. Einzelheiten hängen von der jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherung ab, die Halter*innen abgeschlossen haben. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Für Kfz, die keinen regelmäßigen Standort in Deutschland haben, gelten abweichende Regelungen. Außerdem gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht für Schäden, die Mitfahrer*innen selbst verursacht haben. Wenn Deine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ausnahmsweise die Haftpflicht von Insassen umfasst, sollten Mitfahrer*innen ihre Haftpflicht selbst versichern. Ergänzend gilt auf dem Weg zur Arbeit der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, deren Träger die Berufsgenossenschaft ist. 

Alle Dinge, die Du als Mitfahrer*in üblicherweise mit Dir führst und direkt am Körper trägst – also beispielsweise Smartphone, Uhr oder Brille – sind für die Dauer der Fahrt grundsätzlich mitversichert, andere Wertgegenstände des persönlichen Gebrauchs, wie z. B. Reisegepäck, hingegen grundsätzlich nicht. 

Während die private Kfz-Haftpflichtversicherung der Halter*innen auch auf Strecken greift, die nicht zur Arbeit führen, verhält es sich mit der gesetzlichen Unfallversicherung anders. 

 

Damit die Unfallversicherung Leistungen erbringen kann, ist es wichtig, dass die Mitglieder der Fahrgemeinschaft sich auf dem direkten Weg zur Arbeit befinden. Unerhebliche Umwege (jedoch nicht privat motiviert) beim Abholen oder Absetzen der Mitfahrer*innen – auch sukzessive – sind aber rechtlich in Ordnung. 

Für Fahrgemeinschaften greift im Falle eines Unfalls grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfallverursacher für die entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zusätzlich sind die Arbeitswege über die Unfallversicherung des Arbeitgebers abgedeckt. Das gilt ebenso für Fahrgemeinschaften. Jedoch ist nur der direkte Arbeitsweg abgesichert, keine Umwege. Nicht als Umweg gilt der Weg, den Fahrer*innen fahren, um alle Mitfahrer*innen abzuholen. Dieser Weg ist vom Unfallschutz abgedeckt.

Als Fahrer*in kannst Du Dir von den mitfahrenden Personen eine Haftungsbeschränkungs- bzw. Haftungsausschlusserklärung unterschreiben lassen. Dann musst Du unter Umständen und je nach den in der Erklärung enthaltenen Bestimmungen nicht für zusätzliche Schäden aufkommen, beispielsweise für Schäden am Reisegepäck oder Schäden, die über die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgehen. Um sicherzugehen, dass die von Dir verwendete Erklärung rechtssicher ist, solltest Du Dich rechtlich beraten lassen. 

 

Als Mitfahrer*in kannst Du Deine privaten Gegenstände ggf. über Zusatzversicherungen absichern. Bitte sprich hierfür Deinen Versicherer an. 

Sofern die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ausnahmsweise die Haftpflicht von Insassen umfasst, wird Dir als Mitfahrer*in dringend empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese deckt grundsätzlich solche Schäden ab, die Du Dritten zufügst, z. B. wenn Du beim Türöffnen die Autotür der fahrenden Person oder sogar ein anderes Auto beschädigst. Natürlich greift die private Haftpflichtversicherung – wie regelmäßig andere Haftpflichtversicherungen auch – nicht, wenn Du z. B. den Schaden vorsätzlich herbeiführst. 

Unsere Hygiene-Empfehlungen in Corona-Hochphasen

Wir empfinden das Fahren als sicher und sehen einen Vorteil durch Fahrgemeinschaften: Wenige Personen (max. zwei) kommen auf engem Raum zusammen und es kann kontrollierter gelüftet werden. Außerdem ist die eindeutige Nachverfolgung von Infektionsketten möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die üblichen Hygienemaßnahmen und der Abstand (Person auf der Rückbank) eingehalten werden. 

Um den Abstand einhalten zu können, empfehlen wir aktuell nur ein*e Mitfahrer*in mitzunehmen.

Neben dem regelmäßigen Desinfizieren der Hände, empfehlen wir allen Fahrer*innen und Mitfahrer*innen, während der gesamten Fahrt, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dabei sollten die Fahrer*innen jedoch keine zusätzlichen Kopf- oder Gesichtsbedeckungen wie Hüte oder Sonnenbrillen tragen, um sich an die Vorgaben der StvO zu halten (Quelle). Die Fahrt darf außerdem nicht angetreten werden, wenn Erkältungssymptome vorliegen oder Personen im näheren Umfeld am Coronavirus erkrankt sind.

Wir raten allen Fahrer*innen und Mitfahrer*innen, die Corona-Warn-App zu nutzen und sicherzustellen, dass diese während der Fahrt aktiv ist, um potenzielle Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen.